Online-Mahnantrag:
Nach dem Aufruf der Internetseite wird man durch die Benutzerführung des online-Mahnantrags zur Eingabe der nötigen Angaben aufgefordert. Nach vollständiger Eingabe wird das EGVP zum Signieren und Versenden der Nachricht gestartet. Nach erfolgreicher Übertragung der Antragsdaten wird die erfolgreiche Übertragung im EGVP angezeigt.
Dateiübermittlung per EGVP:
Die Übertragung kann jederzeit erfolgen. Die Verarbeitung der übertragenen Daten erfolgt spätestens am Tag nach dem Eingang der Daten.
Die Fachsoftware zur Erstellung der Mahndatensätze erzeugt eine Sammeldatei mit Anträgen, die im lokalen Dateisystem abgelegt wird. Diese Datei kann - automatisiert oder manuell, je nach Unterstützung durch den Softwarehersteller - in das EGVP importiert werden.
Die im EGVP erstellte Nachricht muss zunächst signiert werden (qualifizierte Signatur erforderlich) und kann anschließend in einem weiteren Arbeitsschritt versandt werden. Die Nachricht wird dann, zusammen mit dem Übertragungsprotokoll im Ordner “Gesendete Nachrichten” abgelegt.
Neben dem Übertragungsprotokoll wird nach erfolgter Verarbeitung (in der Regel am folgenden Tag) eine “Quittungsdatei” über das EGVP bereitgestellt, die inhaltlich der Verarbeitungsbestätigung im Datenträgeraustausch entspricht.
Verarbeitungsquittungen werden täglich über das EGVP bereitgestellt, Verfahrensnachrichten (Ausgangsdaten des Gerichts, nur bei entsprechendem Ausbaugrad) wöchentlich.
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